Europass - Suplement do Dyplomu Potwierdzającego Kwalifikacje Zawodowe DE.pdf

(167 KB) Pobierz
Microsoft Word - film__und_videoeditor.doc
·
Zeugniserläuterung (*)
Deutschland
1. B EZEICHNUNG DES Z EUGNISSES (DE)
Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
Film- und Videoeditor/ Film- und Videoeditorin
2. Ü BERSETZTE B EZEICHNUNG DES Z EUGNISSES (..)
Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus
3. P ROFIL DER B ERUFLICHEN H ANDLUNGSFÄHIGKEIT
·
Auswerten von Exposés,Treatments, Drehbücher und Storyboards nach dramaturgischen und
gestalterischen Gesichtspunkten für die Montage von Bild- und Tonmaterial
·
Ordnen, Prüfen, Bearbeiten und Auswerten von Bild-, Ton-, Animations- und Manuskriptmaterialien für
Bild- und Tonmontagen
·
Gestalten von Bild- und Tonmontagen und Anfertigen von Bildeffekten
Vorbereiten und Ausführen von Filmbildschnitten, Auswählen des Bildangebots nach gestalterischen
Gesichtspunkten, auch unter Einbeziehung elektronischer Trickmöglichkeiten
·
Vorbereiten von Bild- und Tonmaterialien zur Synchronisation und Schneiden von Sprache,
Geräuschen und Musik auf Synchronität
·
Bewerten von Bild- und Tonmaterial im Hinblick auf Gestaltungsmöglichkeiten und technische Qualität
·
·
Gestalten von Bild- und Tonmaterial nach dramaturgischen Vorgaben zu AV-Produkten
·
Selbständiges Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit der Regie und Produktion
·
Einhaltung genauer Terminvorgaben insbesondere im aktuellen Bereich
4. B ERUFLICHE T ÄTIGKEITSFELDER
Sie arbeiten in Betrieben der Film- und Fernsehbranche, zum Beispiel bei Fernsehanstalten, Produktions- oder
Nachbearbeitungsbetrieben.
(*)
Erläuterung
Dieses Dokument wurde entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Es besitzt selbst keinen Rechtsstatus.
Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf die Entschließungen 93/C 49/01 des Rates vom 3. Dezember 1992 zur Transparenz auf dem
Gebiet der Qualifikationen und 96/C 224/04 vom 15. Juli 1996 zur Transparenz auf dem Gebiet der Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise, sowie auf die Empfehlung 2001/613/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10 Juli 2001 über die
Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft.
Weitere Informationen zum Thema Transparenz finden Sie unter: www.cedefop.eu.int/transparency
© Europäische Gemeinschaften 2002
237807508.003.png 237807508.004.png 237807508.005.png
5. A MTLICHE G RUNDLAGE DES Z EUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
Name und Status der nationalen/regionalen
Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung
des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer
Niveau des Zeugnisses (national oder international)
Bewertungsskala / Bestehensregeln
ISCED 3B
100-92 Punkte = 1 = sehr gut
91 - 81 Punkte = 2 = gut
80 - 67 Punkte = 3 = befriedigend
66 - 50 Punkte = 4 = ausreichend
49 - 30 Punkte = 5 = mangelhaft
29 - 0 Punkte = 6 = ungenügend
Zum Bestehen der Prüfung sind insgesamt mindestens
ausreichende Leistungen (50 Punkte) erforderlich.
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
Internationale Abkommen
Geprüfter Medienfachwirt/-in
Gemeinsame Erklärungen über die grundsätzliche
Vergleichbarkeit von Ausbildungsabschlüssen im
beruflichen Bereich bestehen mit Österreich (vom
31.8.2005) und Frankreich (vom 26.10.2004).
Verordnung über die Berufsausbildung zum Film- und Videoeditor/ zur Film- und Videoeditorin vom 29.01.1996 (BGBl. I S.
125) sowie Rahmenlehrplan für die Berufsschule (Beschluss der KMK vom 08.12.1995)
6. O FFIZIELL ANERKANNTE W EGE ZUR E RLANGUNG DES Z EUGNISSES
Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle:
1. nach Absolvieren einer dualen Ausbildung in Betrieb und Schule (Regelfall)
2. nach beruflicher Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf
3. durch Externenprüfung für Berufstätige ohne Berufsausbildung oder Personen, die in berufsbildenden Schulen oder
sonstigen Berufsbildungseinrichtungen ausgebildet worden sind
Zusätzliche Informationen
Zugang: Zugangsberechtigungen sind gesetzlich nicht geregelt; in der Regel nach Erfüllung der allgemein bildenden Schule
(neun bzw. zehn Jahre).
Ausbildungsdauer: 3 Jahre.
Ausbildung im „Dualen System“:
Die in einem Ausbildungsberuf vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)
orientieren sich an den für Arbeits- und Geschäftsprozessen typischen Anforderungen und bereiten auf eine konkrete
Berufstätigkeit vor. Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden
praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche absolvieren die
Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte verzahnt zum Ausbildungsberuf vermittelt
werden.
Nationales Europass-Center
www.europass-info.de
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.berufenet.de
237807508.006.png 237807508.001.png 237807508.002.png
Zgłoś jeśli naruszono regulamin